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Trebbau & Koop Newsletter |
19. Februar 2009 |
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Sehr geehrte Frau Retzmann,
seit 11 Uhr 11 wird in ganz Köln auf Straßen, in Kneipen und Büros feucht fröhlich gefeiert. Mit Weiberfastnacht hat der Straßenkarneval begonnen. Das Rathaus ist gestürmt und die Schlüssel der Stadt sind für die tollen Tage fest in der Hand der kostümierten Narren. Bis Karnevalsdienstag herrscht in der Domstadt jecker Ausnahmezustand. Aber eines ist sicher: Aschermittwoch ist alles vorbei.
Vorbei ist bald auch die Neukundengewinnung ohne Opt-In. Damit die Einführung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes am 1. Juli für Sie nicht zu Ihrem geschäftlichen Aschermittwoch gerät, sollten Sie Ihren Marketing-Mix schnell um die Beipackwerbung erweitern. Wir haben Ihnen einen hochprozentigen Responsecocktail gemixt - ganz ohne Risiken und Nebenwirkungen!
Kölle Alaaf!

Thomas Brutschin
Geschäftsführer
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Tipp
Beilagenplaner: Huckepack zum Erfolg
Vor dem Hintergrund der geplanten Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes, nach der adressierte Werbung an Neukunden nur noch mit Opt-In möglich sein wird, erfährt die Beilagenwerbung wieder größere Bedeutung. Denn "Beipackwerbung", wie der Gesetzgeber diese Form der Werbung nennt, wird auch zukünftig ohne Einschränkungen erlaubt sein.
Es gibt über 1.000 verschiedene Beilagemöglichkeiten und 4 verschiedene Wege zur Zielgruppe: Wird die Werbung in ausgehenden Warensendungen von Versendern beigelegt, spricht man von Paketbeilagen. Als Katalogbeilagen werden Beilagen in deren Katalogen bezeichnet. Mediabeilagen sind Beilagen in Zeitschriften oder Kundenmagazinen. Darüber hinaus gibt es Sonderformen der Beilagenwerbung wie z.B. Rechnungsbeilagen, Beilagen mit Empfehlung des Absenders bis hin zum Spiegelanhänger im Mietwagen eines Autovermieters.
Beilagen sind eine preiswerte und effektive Form zur Neukundengewinnung und sollten im Marketing-Mix nicht fehlen. Unabhängig welche Beilagenart gewählt wird: Trebbau & Koop hat mit Sicherheit den richtigen Partner für Sie.
Der Beilagenplaner gibt Ihnen eine Übersicht zu unserem Angebot. Lassen Sie sich kostenlos einen Mediavorschlag erarbeiten und fordern Sie Ihr persönliches Exemplar an: stankus@trebbau-koop.de.
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Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
Am 13. Februar hat der Bundesrat der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetz im Grundsatz zugestimmt. Die Streichung des Listenprivilegs und die verbindliche Einführung einer Opt-In-Regelung für die Nutzung von Daten für Werbezwecke zum 1. Juli diesen Jahres wird damit immer wahrscheinlicher.
Obwohl die einzelnen Ausschüsse des Bundesrates durchaus unterschiedliche Positionen zum Gesetzesvorhaben einnehmen, erfüllten sich die Hoffnungen der Wirtschaft nicht, dass die viel kritisierte Opt-In-Regelung durch ein Opt-Out-Verfahren ersetzt wird. Allerdings zeigt der Bundesrat mit seinen über den Regierungsentwurf hinaus gehenden Empfehlungen, dass noch eine Menge Klärungsbedarf in dem unter hohem Zeitdruck stehenden Gesetzesvorhaben existiert.
Nach dem jetzigen Zeitplan wird die Bundesregierung am 4. März die Gelegenheit zu einer Gegenäußerung wahrnehmen. Für den 19. März ist die 1. Lesung im Bundestag geplant. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag soll am 23. April erfolgen. Im Bundesrat soll die 2. Lesung am 15. Mai stattfinden. Damit wäre die Einführung des Gesetzes noch vor der letzten Sitzungswoche des 16. Bundestages sichergestellt.
Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
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Online-Marketing
Richtlinien für zulässiges Online-Marketing
E-Mail-Werbung ist günstig, sehr flexibel, hat eine große Reichweite und ist nicht selten juristisch eine Gratwanderung. Insbesondere eine zunehmend verschärfte Rechtslage macht konkrete und praxisnahe Handlungsanweisungen für Anwender notwendig, damit seriöses E-Mail-Marketing nicht nur graue Theorie bleibt.
Diesen unentbehrlichen Leitfaden für die Praxis bietet eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. mit dem neuen Ratgeber "Richtlinien für zulässiges Online-Marketing". Das Autorenteam aus Rechtsanwälten und Branchenexperten sorgt für Transparenz in diesem komplexen Themengebiet.
Auf 30 Seiten werden die häufigsten rechtlichen Fragen rund um das E-Mail-Marketing umfassend und gründlich beantwortet, wie zum Beispiel: Liegt die Einwilligung der Empfänger vor? Erhalten die Empfänger eine E-Mail-Bestätigung Ihrer Einwilligung? Ist der Betreff nicht irreführend? Ist das Impressum vollständig?
Ob Sie mit Ihrer E-Mail-Werbung alles richtig machen erfahren Sie hier.
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