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Trebbau & Koop Newsletter |
05. März 2009 |
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Sehr geehrte Frau Retzmann,
die Tourismusbehörde des australischen Bundesstaates Queensland hat den angeblich "besten Job der Welt" auf Hamilton Island ausgelobt: Sechs Monate als Ranger in einer Villa residieren, den Pool säubern, schnorcheln gehen und einen wöchentlichen Blog schreiben. Dafür gibt es Kost, Logis und 75.000 Euro. 35.000 Bewerbungen aus aller Welt gingen ein.
Falls Sie sich auch bewerben wollen - die Bewerbungsfrist ist bereits am 22. Februar abgelaufen. Warum wir erst heute darüber berichten? Die Sache hat bestimmt einen Haken. Wir wollten vermeiden, dass Sie ins vermeintliche Paradies entschwinden und am anderen Ende der Welt nicht nur über Sonnenbrand klagen.
Keinen Haken hat unser heutiger Tipp: Ergänzen Sie Ihre Kunden- und Interessentenadressen mit wichtigen Zusatzinformationen und bringen Sie so Ihre Datenbank in einen paradiesischen Zustand.
G'day

Thomas Brutschin
Geschäftsführer
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Tipp
Datenanreicherung: Kunden besser kennen lernen
Egal, ob ein Kundenbestand aus Firmenadressen oder Konsumentenadressen besteht: In der Regel liegen nicht zu allen Kunden bzw. Interessenten alle erforderlichen Daten vor. Deshalb ist es sinnvoll, die vorhandenen Informationen schnell und kostengünstig um externe Daten zu ergänzen.
Hunderte von Einzelinformationen liegen für Ihre Adressen vor: Wir ergänzen Ihre Firmenadressen u. a. mit Branchencodes, Beschäftigtenzahlen oder Telefonnummern. Ihre Privatadressen qualifizieren wir z. B. durch demographische Merkmale, Geodaten oder verhaltensbezogene Informationen.
Mit zusätzlichem Wissen können Sie Kunden besser differenzieren, Angebote zielgruppengerechter erstellen und Ihre Kundenbindung erhöhen. Sie steigern auf diese Weise Umsatzchancen und erkennen Cross-Selling- sowie Up-Selling-Potenziale.
Steuern Sie Ihre Marketingaktivitäten effektiver und erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Kunden. Lesen Sie hier, wie Sie eigene Adressen mit wertvollen Zusatzinformationen ergänzen.
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Datenschutz
Vorbildliche Qualität: Trebbau & Koop erhält DDV-Qualitätssiegel
Am 17. Februar hat der Deutsche Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) Trebbau & Koop das Qualitätssiegel List Broking für das Jahr 2009 erteilt.
Das Prüf- und Zertifizierungsverfahren des List Councils ergab, dass Trebbau & Koop die Qualität- und Leistungsstandards erfüllt und die Gewähr für eine besonders gute, verbraucher- und auftraggebergerechte Arbeit bietet.
Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens müssen im DDV organisierte Unternehmen über regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen hinaus in einem jährlich auszufüllenden Online-Fragebogen die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen, um auf Empfehlung eines externen, neutralen Datenschutz-Beratungsunternehmens ein Siegel-Zertifikat für das aktuelle Kalenderjahr zu bekommen.
Geprüft wurde u. a. inwieweit Mitarbeiterschulungen zu den relevanten Gesetzen stattfinden und dass die vorgeschriebenen Pflichten zur Steuerung von IT-Verarbeitungen erfüllt werden. Das Siegel bestätigt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz und die darüberhinaus gehenden selbst auferlegten Datenschutzauflagen eingehalten werden.
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Recht
Novellierung des UWG
Fast unbemerkt im Schatten der Berichterstattung zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist am 30.12.2008 das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Auch für das Dialogmarketing ergeben sich hieraus einige Änderungen.
So gilt z. B. neu für Business-to-Business, dass bei der Telefax- und E-Mail-Werbung nicht wie bisher eine konkludente Einwilligung, die sich aus dem Verhalten des Empfängers ableiten lässt, ausreicht, sondern nun eine vorherige ausdrückliche Einwilligungserklärung erforderlich ist. Im Bereich Business-to-Consumer sind Werbeanrufe ohne Opt-In stets wettbewerbswidrig.
Neu ist darüber hinaus eine "Schwarze Liste" mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen, die unter allen Umständen verboten sind. So soll für Verbraucher mehr Klarheit in die Rechtslage gebracht werden. Nebeneffekt: Ein Verstoß eines Anbieters gegen die Verhaltensverbote begründet die Sittenwidrigkeit seines Handelns. Verträge, die durch sittenwidriges Handeln des Unternehmers zustande kamen, sind nichtig.
Ein Merkblatt zum neuen UWG mit der schwarzen Liste finden Sie hier.
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Datenschutz und Abmelden: Diese e-Mail wurde an melanie.retzmann@trebbau.de gesendet. Wir senden Ihnen unseren Newsletter ausschließlich mit Ihrem Einverständnis zu. Wollen Sie unseren Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten, klicken Sie bitte hier.
Trebbau & Koop CrossMedia Adress GmbH | Schönhauser Str. 21 | 50968 Köln | HRB 19546
Geschäftsführer: Karl-Peter Trebbau, Thomas Brutschin
Tel.: 00 49/(0)2 21/39095-0 | Fax: 00 49/(0)2 21/39095-599 |
E-Mail: info@trebbau-koop.de
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