Trebbau & Koop Newsletter 06. August 2009
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

haben Sie heute schon E-Mails gecheckt? Und - waren Sie aufgeregt? Wohl kaum. Anders vor 25 Jahren: Am 3. August 1984 erreichte die erste E-Mail in Deutschland den Rechner des Informatikers Michael Rotert an der Uni Karlsruhe. Und begann gleich mit einem Rechtschreibfehler: "Wilkommen in CSNET!" lautete damals die Betreffzeile?

In den folgenden Jahren hat die E-Mail als neue Form der Kommunikation einen einzigartigen Erfolgszug angetreten. Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands BITKOM verschicken rund 60 Prozent aller Deutschen über 14 Jahre elektronische Post. Die Befragten sehen den Einzug der E-Mail in den Alltag positiv: Für einen Großteil erhöht die E-Mail die Lebensqualität, bedeutet mehr Flexibilität, steigert die Arbeitsproduktivität, spart Zeit.

Ich bin sicher, dass auch diese E-Mail Ihren Alltag positiv gestaltet. Und dies sogar ganz ohne Rechtschreibfehler im Betreff.

Pling



Thomas Brutschin
Geschäftsführer
Tipp
E-Mail-Marketing
Recht
Neuregelung zu unerlaubter Telefonwerbung
Veranstaltung
Datenschutznovellen 2009 - Konsequenzen für das Dialogmarketing
Tipp

E-Mail-Marketing

E-Mail ist die meistgenutzte Anwendung im Internet. Da liegt es nahe, den Kommunikationsweg E-Mail auch für Marketingzwecke einzusetzen. Entdecken Sie E-Mail-Marketing als äußerst effizientes Mittel zur Kundenbindung und Neukundengewinnung.

E-Mail-Marketing bietet Ihnen gegenüber anderen Direktmarketingformen unschlagbare Vorteile: niedrige Versandkosten, hohe Klickraten, unübertroffene Messbarkeit und kurze Laufzeiten.

Ob Stand-alone-Kampagnen, E-Coupons, Online-Umfragen oder ereignisbasierte E-Mailings - wir sorgen für die Abwicklung Ihrer Kampagnen: von der Selektion über den Versand bis hin zum Reporting.

Nutzen Sie E-Mail-Marketing für Ihre Marketingzwecke. Lassen Sie sich von Thomas Weckmann beraten: weckmann@trebbau-koop.de. Hier erfahren Sie vorab mehr über webbasierte Kunden- und Interessenten-Kommunikation.
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Recht

Neuregelung zu unerlaubter Telefonwerbung

Nachdem sich die Verkündung im Bundesgesetzblatt in den letzten Wochen hinausgezögert hatte, ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen nun am
4. August 2009 in Kraft getreten.

Das Gesetz bringt ein Bußgeld für Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Zudem werden Lücken beim Widerrufsrecht geschlossen und der Schutz vor Slamming erhöht.

Nicht eingeführt wurde entgegen der ursprünglichen Fassung, dass für die Erhebung der Einwilligung für Werbeanrufe die Textform zwingend erforderlich sein sollte sowie dass ein telefonisch geschlossener Vertrag erst dann wirksam werden sollte, wenn er schriftlich bestätigt wird.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.
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Veranstaltung

Datenschutznovellen 2009 - Konsequenzen für das Dialogmarketing

Die Datenschutznovellen 2009 führen zu weitreichenden Änderungen der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Deshalb veranstaltet der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV seit Anfang Juli Informationsveranstaltungen, in denen die neuen Regelungen analysiert und ihre Auswirkungen auf die tägliche Geschäftspraxis erläutert werden.

Aufgrund der regen Nachfrage wird es nun am 11. August in Frankfurt einen letzten zusätzlichen Termin geben. Um rasche Anmeldung wird gebeten, da auch hier die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Referent des DDV-Specials "Datenschutznovellen 2009 - Konsequenzen für das Dialogmarketing" ist der Datenschutzexperte des DDV, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wuermeling. Er gibt einen Überblick über alle Neuregelungen, erläutert die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung für Werbezwecke sowie Ausnahmen vom Einwilligungsvorbehalt und Anforderungen an die wirksame Einwilligung.

Hier geht's zur Anmeldung.
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