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Trebbau & Koop Newsletter |
12. November 2009 |
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
morgen blüht in Deutschland wieder der Aberglaube: Zum dritten Mal in diesem Jahr fällt der 13. auf einen Freitag.
Viele halten die Furcht vor dem vermeintlichen Unglückstag für Humbug, bei anderen Menschen löst die Kombination aus 13 und Freitag dagegen echte Panikzustände aus. Sie sagen Reisen und Termine ab oder trauen sich gleich erst gar nicht aus dem Bett. In der Fachwelt firmiert die Angst vor dem Unglückstag unter der Bezeichnung "Paraskavedekatriaphobie".
Meist sind nicht mal persönliche schlechte Erfahrungen für diese Zwangserkrankung verantwortlich. Vielmehr sind es die Berichte der Medien über bedauernswerte Mitmenschen, denen an diesem Tag alles erdenkliche Pech widerfahren zu sein scheint, die den Aberglauben blühen lassen. Auch wenn die Launen des Schicksals unergründlich bleiben - die Angst vor Freitag, dem 13., lässt sich ganz rational begründen.
Professor Heinrich Hemme von der Fachhochschule Aachen hat herausgefunden, warum an diesem Tag mehr Unglücke geschehen: In einem Zeitraum von 400 Jahren fällt der 13. insgesamt 688 Mal auf einen Freitag. Donnerstag und Samstag, den 13., gibt es jedoch nur 684 Mal. Das Unglücksdatum hat also mehr Chancen, Pech zu bringen.
Unsere Devise für einen gefahrlosen Freitag, den 13., lautet: Gemütlich frühstücken und den Tag ganz normal angehen. Wer den morgigen Tag überstanden hat, darf sich glücklich schätzen: Der nächste Freitag, der 13., ereilt uns erst wieder im August kommenden Jahres.
Hals- und Beinbruch

Thomas Brutschin
Geschäftsführer
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Tipp
Opt-In-Matching - Adressen mit rechtssicherem Opt-In für Outbound-Telemarketing vervollständigen
Spätestens seit dem 4. August dieses Jahres ist klar: Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wettbewerbswidrig und eindeutig verboten. Der Gesetzgeber hat mit der Verbesserung des Verbraucherschutzes die Möglichkeiten für das Outbound-Telemarketing erheblich eingeschränkt.
Auch Ihre eigenen Adressen können Sie nur dann für Ihre Werbeanrufe verwenden, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Liegt Ihnen dieses Einverständnis nicht vor, gilt unabhängig von einer aktuellen Geschäftsbeziehung für Sie das Verbot, den Verbraucher für jede Art der Werbung per Telefon zu kontaktieren.
Opt-In-Matching ergänzt fehlende Einverständnisse bei Ihren Adressen. Rechtssicher, denn alle Datenschutzbestimmungen werden erfüllt. Das ausdrückliche Einverständnis des Angerufenen liegt vor und ist mit Zeitpunkt der Erhebung nachweisbar!
Setzen Sie Ihre Adressen sofort für Ihr Outbound-Telemarketing ein. Erfahren Sie mehr im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin unter 0221 39095-107.
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BDSG
Neuer Leitfaden zum Datenschutz
Zum 01.09.2009 ist die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten und hat weitgehende Neuerungen hinsichtlich der werblichen Nutzung von Daten eingeführt. Die Berliner Datenschutzrunde hat hierzu einen Leitfaden für das Dialogmarketing nach der BDSG-Novelle herausgebracht.
Der kostenlose 48-seitige Leitfaden gibt einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen und zeigt zudem die Vorgaben auf, die von Unternehmen bei der werblichen Nutzung von Daten zu beachten sind. Neben den Anforderungen an die Zulässigkeit der Datenverarbeitung, der Einschaltung von Dienstleistern zur Auftragsdatenverarbeitung, den erweiterten Kompetenzen der Aufsichtsbehörden wird detailliert auf die Meldepflicht bei Datenverlusten und bestehende Übergangsregelungen eingegangen.
Die Berliner Datenschutzrunde setzt sich für eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechtes ein, die den Herausforderungen der modernen Informationsgesellschaft gerecht wird. Unterstützer sind willkommen!
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Promotion
Trebbau & Koop schickt Ihnen den Weihnachtsmann
An Weihnachtsgeschenke kann man gar nicht früh genug denken. Mit einem Blick in den Kalender wird klar: In nicht mal zwei Monaten ist Weihnachten! Deshalb haben wir schon eifrig Pakete gepackt. Wenn Sie wollen, auch für Sie!
Trebbau & Koop schickt den Weihnachtsmann zu Ihnen. Für einen Auftrag größer als 10.000 Euro netto, den Sie uns im Aktionszeitraum 11.11.2009 bis 12.12.2009 erteilen, schenken wir Ihnen wahlweise ein Netbook Dell Inspiron Mini10v, eine Jochen Schweizer Erlebnis-Geschenkbox 'Alles drin' (Gold Edition) oder eine Nespresso Delonghi EN165.B inklusive 2 Tassen und Kaffee.
Mit unseren individuell auf Ihre Bedürfnisse angepassten Lösungen zur Neukundengewinnung oder Kundenbindung haben Sie nicht nur zusätzliche Umsätze im Sack. Unabhängig, welche Produkte oder Dienstleistungen Sie bei uns im Aktionszeitraum in entsprechender Höhe beauftragen - Sie erhalten als Dankeschön rechtzeitig zum Fest Ihr Geschenk.
Setzen Sie Ihr restliches Werbebudget ein und sichern Sie sich Ihr extra Weihnachtsgeschenk.
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